Heute morgen gab es im Deutschlandfunk ein Interview zum Thema Leistungsschutzrecht. Gäste waren Kay Oberbeck, Director Communications & Public Affairs von Google und Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG. Boah, ich will mich gar nicht mehr aufregen, aber ich MUSS! Wie oft will Herr Keese den Kern des Problems noch falsch darstellen. Wenn ich noch einmal dieses Lichtschalter An/Aus Ding lesen muss, dann gehen bei mir alle Lichter aus. Ehrlich. Da kann Herr Keese noch so oft versuchen aufzuklären, dass er das alles verstanden hat. Dieses gezielte Streuen von Fehlinformationen, andere bezeichnen das als Lüge, regt mich maßlos auf. Die Leser solcher „Diskussionen“ nehmen die Worte Keeses teilweise für bare Münze.
Kay Oberbeck: Sie können selber festlegen, welche Teile von Seiten, welche Teile Ihres Angebotes überhaupt auffindbar gemacht werden sollen oder gar nicht. Also insofern haben hier die Verlage schon jetzt sämtliche Hebel in der Hand, um selber festzulegen, was hier im Internet von ihren Angeboten sichtbar ist oder was auch nicht. (…)
Christoph Keese: Genau das Gegenteil ist der Fall, und da liegt sozusagen der Kern des Problems. Google bietet einen einfachen Lichtschalter an, und diesen Lichtschalter kann man auf „An“ oder „Aus“ setzen. wenn man ihn auf „An“ setzt, ist man im Internet sichtbar, erteilt damit nach Interpretation von Google aber die Einwilligung, dass alles kopiert werden darf was man macht. Umgekehrt kann man sagen, ich möchte den auf null setzen, ausschalten, diesen Lichtschalter; dann bin ich mit nichts, was ich mache, im Internet sichtbar. Ich bin gar nicht mehr auffindbar, ich bin für niemanden mehr auffindbar, selbst für Google nicht.
Das ist Unfug. Es gibt einiges mehr als An/Aus und das weiss Herr Keese auch. Durch mantra-artiges Wiederholen der Aussage in sehr vielen Diskussionen wird diese Falschaussage trotzdem nicht richtig. Die einzige Folge ist, dass sehr viele Leser eben das glauben, was da steht. Herr Keese weiss sehr wohl, dass es bei der Indizierung durch Google z.B. die „no snippet“ Option gibt. Einstellbar für jeden einzelnen Artikel. Herrn Keese geht es angeblich um eine noch detailgenauere Steuerungsmöglichkeit der Indizierung. Eine noch feinere Einstellungsmöglichkeit á la: „Google, du darfst exakt 71 Zeichen der News verwenden, Dritte dürfen die News nicht verwenden, die Rechte der News liegen bei XYZ, etc.“
Was hat das mit dem Leistungsschutzrecht zu tun?
Tja, diese Frage stelle ich mir schon eine ganze Zeit. Kontrolle ja, aber ging es beim Leistungsschutzrecht nicht um etwas ganz anderes? Verlage wollen Geld von Google, damit Google deren „Werke“ in den Ergebnissen (Google News) anzeigen darf. Vielleicht habe ich das aber auch nur falsch verstanden. Sollte es dennoch so sein, dann stellt sich mir eine einzige Frage: warum benötigt Christoph Keese noch genauere Steuerungsmöglichkeiten für die Indizierung durch Google oder andere Aggregatoren? Dieses ganze Leistungsschutzrecht stinkt zum Himmel.
Ein Kommentar auf Keeses Blog spricht mir aus dem Herzen. Watt meint zum Wunsch des Herrn Keese:
(…)sie haben die Natur des Internet nicht verstanden – ihr Traum grösstmöglicher Reichweite bei absoluter Kontrolle ist genau das – ein feuchter Traum.